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Teilkasko und Vollkasko: Informationen zu den Kaskoversicherungen

Neben der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung, die für alle Fahrzeughalter in Deutschland eine strikte Pflichtversicherung darstellt, können Fahrzeuge zusätzlich über eine **Teilkasko** oder eine **Vollkasko** abgesichert werden. Während die Haftpflicht lediglich für Schäden an fremden Fahrzeugen aufkommt, schützen die Optionen **Teilkasko und Vollkasko** das eigene Auto vor finanziellen Verlusten. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählen der zu versichernde Fahrzeugtyp (die sogenannte Typklasse), die Regionalklasse des Wohnortes sowie die Rabatte für schadensfreie Jahre entsprechend der individuellen Einstufung.

Die jeweils zu zahlenden Beiträge für **Teilkasko und Vollkasko** sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich kalkuliert. Aus diesem Grund kann ein bereits versicherter Fahrzeughalter seine jährliche Versicherungsprämie durch einen gezielten Wechsel der Gesellschaft oft deutlich reduzieren und bares Geld sparen.


Wann lohnt sich Teilkasko und wann Vollkasko?

Ob sich ein Versicherungsnehmer für die **Vollkasko** oder für die **Teilkasko** entscheidet, hängt maßgeblich von den individuellen Gegebenheiten, dem Fahrzeugwert und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Besonders zu empfehlen ist die tendenziell teurere **Vollkasko** für Fahrzeughalter von Neufahrzeugen sowie für Autos, die über eine Bank finanziert oder geleast sind. In vielen Fällen ist der Abschluss einer **Vollkasko** sogar eine zwingende Vertragsbedingung der finanzierenden Banken oder Leasinggesellschaften, um den Restwert des Fahrzeugs gegen alle Risiken abzusichern. Für ältere Gebrauchtwagen hingegen bietet die **Teilkasko** oft einen soliden und preiswerten Grundschutz.


Leistungen der Teilkasko im Überblick

In der **Teilkasko** werden Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert, die durch äußere Einflüsse, unvorhersehbare Ereignisse oder das Handeln bestimmter Dritter entstehen können. Zum festen Leistungsumfang der **Teilkasko** zählen:

  • Glasbruchschäden: Austausch oder Reparatur von Front-, Seiten- oder Heckscheiben (z. B. nach einem Steinschlag).
  • Elementarschäden in der Teilkasko: Schäden aufgrund von Brand, Explosionen, Überschwemmungen, Hagel, Sturm und Blitzschlag.
  • Tierunfälle: Schäden am Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (viele Tarife erweitern dies heute auf Unfälle mit Tieren aller Art).
  • Diebstahlschutz: Kompletter Diebstahl des Autos sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub von fest eingebauten Teilen.

Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Möglichkeit, durch die Vereinbarung einer **Selbstbeteiligung** (Selbstbehalt) im Schadensfall die laufenden Beiträge für **Teilkasko und Vollkasko** effektiv zu senken. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ausfällt (üblich sind 150 bis 300 Euro), desto niedriger ist die zu zahlende Versicherungsprämie. Dies bedeutet im konkreten Schadensfall allerdings auch immer eine kalkulierte finanzielle Mehrbelastung für den Halter, da dieser Betrag selbst getragen werden muss.


Leistungen der Vollkasko im Überblick

Die **Vollkasko** bietet den maximalen Rundum-Schutz für das eigene Fahrzeug. Grundsätzlich gilt: **Alle Leistungen der Teilkasko sind automatisch auch in der Vollkasko enthalten.** Darüber hinaus geht der Schutz der **Vollkasko** jedoch noch entscheidende Schritte weiter und reguliert zusätzliche Schadensszenarien, die über den Basisschutz hinausgehen:

  • Selbstverschuldete Unfälle: Schäden am eigenen Auto, die durch das Verschulden des Fahrzeughalters oder Fahrers bei einem selbst verursachten Unfall entstehen.
  • Vandalismus: Mutwillige oder bösartige Beschädigung des Fahrzeugs durch fremde, meist unbekannte Personen (z. B. Kratzer im Lack oder abgetretene Außenspiegel), die von einer reinen **Teilkasko** nicht übernommen werden.

Die Prämie für die **Vollkasko** lässt sich ebenfalls maßgeblich durch die Höhe einer vereinbarten Selbstbeteiligung beeinflussen (häufig werden hier 300 oder 500 Euro gewählt). Ein weiterer wichtiger Unterschied: Im System von **Teilkasko und Vollkasko** nutzt nur die **Vollkasko** eigene Schadenfreiheitsklassen. Im Falle eines regulierten Schadens erfolgt im darauffolgenden Jahr eine Rückstufung. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter eine Schadensregulierung über die **Vollkasko** in den Folgejahren über höhere Prämien zu spüren bekommt, sofern kein Rabattschutz vereinbart wurde.


Direkter Vergleich: Teilkasko und Vollkasko Unterschiede

Die folgende Tabelle zeigt noch einmal übersichtlich, welche Schadensarten durch die Kaskovarianten **Teilkasko und Vollkasko** abgedeckt sind:

Schadensart / Risiko Teilkasko Vollkasko
Diebstahl & Raub ✔ Ja ✔ Ja
Glasbruch & Steinschlag ✔ Ja ✔ Ja
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung ✔ Ja ✔ Ja
Zusammenstoß mit Wildtieren ✔ Ja ✔ Ja
Vandalismus (z.B. Kratzer durch Fremde) ✘ Nein ✔ Ja
Eigene Schäden bei selbstverschuldetem Unfall ✘ Nein ✔ Ja
Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall Nein (Beitrag bleibt stabil) Ja (Rückstufung droht)


Fazit: Zwischen Teilkasko und Vollkasko abwägen und sparen

Aufgrund der enormen Tarifvielfalt und den unterschiedlichen Rabattmöglichkeiten bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften können Autofahrer sowohl bei der **Teilkasko** als auch bei der **Vollkasko** bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Voraussetzung dafür ist lediglich die Wahl der passenden und individuell günstigsten Versicherungsgesellschaft. Welche Gesellschaft für Ihr Fahrzeug und Ihren Wohnort das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für **Teilkasko und Vollkasko** bietet, erfahren Sie schnell und unkompliziert in unserem aktuellen Versicherungsvergleich.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Teilkasko und Vollkasko

Wann sollte man von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln?

Ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko empfiehlt sich meistens dann, wenn das Fahrzeug an Wert verliert und älter als fünf bis sieben Jahre ist. Da ältere Fahrzeuge bei einem schweren Unfall schnell einen wirtschaftlichen Totalschaden erleiden, lohnt sich der höhere Aufpreis für den Vollkaskoschutz oft nicht mehr. Ausnahmen gelten für sehr wertstabile Fahrzeuge oder wenn der Beitragsklassen-Unterschied durch eine hohe Schadenfreiheitsklasse minimal ist.

Wird man in der Teilkasko nach einem gemeldeten Schaden zurückgestuft?

Nein. Im Gegensatz zur Vollkasko gibt es in der Teilkaskoversicherung kein System von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Wenn Sie einen Teilkaskoschaden melden (wie z. B. einen Steinschlag, Sturmschaden oder Wildunfall), reguliert die Versicherung diesen, ohne dass Ihr Beitrag im darauffolgenden Jahr wegen dieses Schadens steigt.

Welche Höhe der Selbstbeteiligung ist bei Teilkasko und Vollkasko sinnvoll?

In Deutschland hat sich in der Praxis eine Standard-Kombination bewährt, die das beste Verhältnis aus Beitragsersparnis und Eigenrisiko bietet: Für die Teilkasko werden meist 150 Euro Selbstbeteiligung gewählt (um Steinschläge kostengünstig zu reparieren), während für die Vollkasko oft 300 Euro vereinbart werden. Höhere Summen (z. B. 500 oder 1.000 Euro) lohnen sich meist nur bei sehr teuren Tarifen oder für Fahranfänger.

Übernimmt die Teilkasko oder Vollkasko Schäden durch Marderbisse?

Schäden durch einen Marderbiss sind grundsätzlich ein Fall für die Teilkaskoversicherung (und somit automatisch auch in der Vollkasko abgedeckt). Wichtig ist hierbei jedoch ein Blick in das Kleingedruckte des Tarifs: Gute Versicherungen decken nicht nur die direkten Bissschäden (z. B. ein kaputter Schlauch), sondern auch die oft extrem teuren Folgeschäden am Motor, die durch den Biss entstehen (z. B. Motorschaden nach Kühlwasserverlust).